
Kanzlei für Bau- und Architektenrecht
3R ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, die sich auf das Bau- und Architektenrecht sowie das Vergaberecht spezialisiert hat. Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen und Baukonzerne auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Investoren, Architekten und Ingenieure sowie Institutionen der Öffentlichen Hand in allen Stadien eines Bauvorhabens – vom Vertragsschluss bzw. der Ausschreibung über die baubegleitende Beratung sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche vor den staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder Schiedsstellen.
Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil. Wir besitzen umfassende Erfahrung in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts sowie des Vergaberechts und gewährleisten hierdurch höchste Qualität. Wir beraten persönlich, effizient und mit Strategie. Viele Mandanten vertrauen uns daher schon seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten. Für einige unserer Mandanten übernehmen wir dabei die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung.
Basis für die Gründungspartner von 3R – Florian Herbst, Miriam B. Jahn und Katharina Orthmann – ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit als jahrelange Partner der alteingesessenen Hamburger Kanzlei REMBERT.Rechtsanwälte.
Die Zukunft heißt 3R.

Die Anwälte

Florian Herbst
Gründungspartner 3R
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter für Baustreitigkeiten
Schwerpunkte

Miriam B. Jahn
Gründungspartnerin 3R
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mediatorin
Schwerpunkte

Katharina Orthmann, LL.M.
Gründungspartnerin 3R
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Schiedsrichterin/Schlichterin (SO Bau)
Schwerpunkte
Kompetenzen
Wir sind spezialisiert auf sämtliche Aspekte des Privaten Baurechts, des Rechts der Architekten und Ingenieure, des Bauträgerrechts, des Bau-Vergaberechts sowie des Allgemeinen Vertragsrechts.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. Wir lotsen Sie sicher durch alle Phasen eines Bauvorhabens – von der Entwicklung über die Planung, die Bauausführung, bis hin zur Abnahme mit anschließendem Betrieb und der nicht zu unterschätzenden Gewährleistungsphase. Dabei ist es unser Ziel, Ihre Rechte und Ansprüche bereits in einem frühen Stadium der Auseinandersetzung durchzusetzen. Soweit eine außergerichtliche Verständigung nicht möglich ist, begleiten wir Sie natürlich auch bei der prozessualen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Privates Baurecht
Ob bei großen und kleinen Hoch- und Tiefbauprojekten, Infrastrukturmaßnahmen oder im Anlagenbau – 3R sind die Spezialisten im Privaten Baurecht.
Wir beraten und vertreten Auftraggeber wie Auftragnehmer bei allen Arten von Bauvorhaben sowie in sämtlichen Vertragsformen, von der Einzelgewerke- über die Generalunternehmervergabe bis zu innovativen Abwicklungsformen wie dem GMP-Vertrag oder der Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen.
Wir sind baubegleitend für Sie da. In allen Fragen zu Leistung und Vergütung, insbesondere bei der Nachtragsprüfung und -abwicklung (Claim-Management). Profitieren Sie von unserer umfassenden und jahrelangen Expertise.
Recht der Architekten und Ingenieure
Das Recht der Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Projektsteuerer ist aufgrund seiner Komplexität vielschichtig und erfordert daher eine fachkundige anwaltliche Beratung.
3R steht an Ihrer Seite. Wir beraten zu allen Fragen des Haftungs-, des Honorar-, des Urheber- und des Versicherungsrechts und übernehmen für Sie – falls eine außergerichtliche Lösung nicht zu erzielen ist – die Führung von Honorar- oder Haftungsprozessen. Da wir seit langem durch große Architektenhaftpflichtversicherer mandatiert werden, greifen wir auf eine entsprechende Prozesserfahrung zurück.
Bauträgerrecht
Bei der Errichtung und dem Verkauf von Immobilien treten komplexe Fragestellungen auf. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir beraten auf allen Seiten – also Bauträger, Projektentwickler, Investoren genauso wie Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber – und in allen Phasen des Projekts, beginnend bei der Prüfung bzw. Gestaltung des Bauträgervertrages über die baubegleitende Beratung bei der Herstellung des Objekts bis zur Abnahme sowie bei der Wahrnehmung der Mängelrechte bzw. deren Abwehr auf Seiten des Bauträgers.
Bauvergaberecht
Das Vergaberecht erfordert in allen Phasen der Ausschreibung besondere Fähigkeiten – Genauigkeit, Kreativität, Reaktionsschnelligkeit und manchmal auch eine gewisse Risikobereitschaft. Deshalb sind Sie bei uns in den besten Händen.
Wir beraten öffentliche wie private Auftraggeber bei der rechtssicheren Abwicklung von Vergabeverfahren. Im Falle einer öffentlichen Förderung unterstützen wir Sie bei der Beachtung der damit einhergehenden Besonderheiten.
Wir begleiten zudem Bieter bei der rechtssicheren und wirtschaftlich optimierten Erstellung von Angeboten und Teilnahmeanträgen, prüfen Vergabeunterlagen auf mögliche Rechtsverstöße und beraten zum optimalen Umgang mit Vergabeverstößen. Hierbei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung bei der Führung von bundesweiten Nachprüfungs- und Vorlageverfahren vor Vergabekammern und deutschen Gerichten.
Vertragsrecht
Bauprojekte erfordern fundierte und auf das konkrete Projekt bezogene Verträge, in denen die während der Abwicklung eines Bauprojektes auftretenden Schwierigkeiten geregelt werden. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung sowohl bei der Erstellung als auch Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauverträgen.
Wir erstellen für Sie Musterverträge, die als Grundlage für Ihre Projekte dienen, genauso wie projektbezogene Verträge, welche auf die Besonderheiten der einzelnen Projekte eingehen. Auf Wunsch schulen wir auch Ihre Mitarbeiter bei der Anwendung der Verträge und unterstützen Sie bei der Entwicklung eines Problembewusstseins für die wesentlichen Vertragsinhalte.

Aktuelles
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sind wir stets über die neueste Entwicklung der Gesetze und Rechtsprechung informiert. Hier finden Sie eine Auswahl unserer aktuellen Veröffentlichungen und Informationen, über Rechtliches und auch Sonstiges.

Aktuelle Entscheidungen
Lesen Sie hier die aktuellen Entscheidungen im Urteilsfenster der Fachzeitschrift IBR.

Mangel ist nicht gleich Mangel: Wann stellt die Abweichung von der Ist-Beschaffenheit einen wesentlichen Mangel dar?
Der Umgang mit Mängeln bei Bauprojekten stellt für die Bauleitung eine wiederkehrende Herausforderung dar. Doch ab wann kann ein Sachverhalt als Mangel gelten?

3R auf Instagram
Folgen Sie uns auf Instagram und bleiben so über unsere Kanzlei und die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Kontakt
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Adresse
3R
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg

Karriere
3R will Mehr.
Werden Sie Teil von Hamburgs spannendster Baurechtskanzlei. In einem modernen Arbeitsumfeld, mit einem großartigen Team und inmitten der Hamburger Innenstadt. Ob als Rechtsanwalt (m/w/d), Referendar (m/w/d) oder Praktikant (m/w/d). Wir freuen uns über Ihre Initiativbewerbung an bewerbung@3r-rechtsanwaelte.de.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Florian Herbst.